Agentur für Arbeit und Weltreisen

Was bitte hat die Agentur für Arbeit mit einer Weltreise oder einem Gapyear zu tun? Damit du nicht auf falsche Gedanken kommst: hier geht es natürlich nicht um illegale Tricks. Leistung von der Agentur für Arbeit bekommst du nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Alles andere wäre Betrug.

Warum solltest du dich also vor Deiner Weltreise dort melden? Ich sowieso nicht, denn als Freiberufler habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber wer angestellt ist und eine längere Auszeit plant, sollte sich vor der Reise unbedingt bei der Agentur für Arbeit melden. Denn dafür gibt es gute Gründe, wie ich in Gesprächen mit der Pressestelle der Agentur für Arbeit in NRW heraus gefunden habe.

Wann hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Wenn du in den vergangenen 24 Monaten insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld 1 erlangt. Das heißt: sobald du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst bekommst du Arbeitslosengeld. Nehmen wir an, deine Reise dauert länger 18 Monate, dann verfällt Dein Anspruch, da du in den zurückliegenden 24 Monaten ja nur sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein kannst. Alles klar? Du kommst zurück und schaust in die Röhre.

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Photo von Hajo Müller

Rette deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld

Um deinen Anspruch zu erhalten meldest du dich arbeitssuchend, sobald du weisst wann dein Arbeitsverhältnis endet. Unter diesem link kannst du dich registrieren lassen. Danach bekommst du per Post eine PIN-Nummer, mit der du dein Konto bestätigst. Nun kannst du dich arbeitssuchend melden. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit meldest du dich persönlich bei der Agentur für Arbeit. Die freundliche Sachbearbeiterin  wird die Höhe und die Dauer deines Arbeitslosengeldes berechnen.

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Photo von Hajo Müller

Sperrfristen

Wenn du selbst gekündigt hast tritt eine Sperrfrist von 3 Monaten ein, also eine Zeitspanne, wo du kein Arbeitslosengeld erhälst. Wenn du dich von deinem Arbeitgeber freistellen lässt aber noch nicht sicher bist ob du später wieder dort arbeiten willst (vielleicht gibt es das Unternehmen ja auch gar nicht mehr  wenn du zurück kommst) gilt ebensfalls die Sperrfrist. Die gute Nachricht ist: diese Sperrfrist  läuft während deiner Reise ab. Sie verkürzt aber den Anspruch um insgesamt 3 Monate.

So sicherst du deinen Anspruch für 4 Jahre

Sobald du den offiziellen Bescheid bekommst meldest du dich wieder ab. Denn du willst ja jetzt kein Arbeitslosengeld beziehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wirst. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist aber nun gesichert. Und zwar für 4 Jahre. Du bist frei wie ein Vögelchen und kannst ganz lange verreisen. Wenn du zurück kommst meldest du dich arbeitssuchend und erhälst dann umgehend dein Arbeitslosengeld bis du einen neuen Job hast (oder die Anspruchzeit erlischt). Ist doch kein schlechtes Gefühl nach so einer Reise erst mal abgesichert zu sein, oder?

 

Mehr zum Thema Gap-Year findest du in meinem Artikel „Gapyear für Oldies“

Sehr ausführlich berichtet auch meine Bloggerkollegen von Geh mal reisen über dieses Thema

Dank an Hajo Müller für die Fotos!

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